Schwerin – Anlässlich des seit geraumer Zeit andauernden Poststreiks weisen die Westmecklenburger Jobcenter darauf hin, dass eventuell nicht alle Kundinnen und Kunden rechtzeitig über das Auslaufen ihres aktuellen Bewilligungszeitraums informiert werden können.
Für gewöhnlich erhalten alle Bedarfsgemeinschaften, die sich bei den Westmecklenburger Jobcentern im Leistungsbezug befinden, etwa sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein sogenanntes Beendigungsschreiben zugeschickt. In dessen Anlage befindet sich ein Vordruck für den nächsten Weiterbewilligungsantrag.
Da die Versendung mit der bestreikten Deutschen Post erfolgt, werden die Kunden/Kundinnen der Westmecklenburger Jobcenter gebeten, anhand ihrer aktuellen Bewilligungsbescheide zu prüfen, ob ein neuer Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss.
Die notwendigen Vordrucke können bei Bedarf eigenständig über den Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Alternativ bietet sich eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Leistungsträger an. Dort können die benötigten Vordrucke persönlich ausgehändigt werden.
Kunden/Kundinnen, die feststellen, dass sie bereits zum 1. Juli einen Weiterbewilligungsantrag hätten stellen müssen, wird dringend angeraten, umgehend beim zuständigen Leistungsträger vorzusprechen. Leistungsrechtliche Nachteile brauchen nicht befürchtet zu werden, da jeder bis einschließlich zum 31. Juli gestellte Antrag auf den 1. Juli zurückwirkt.