Schwerin – Gutscheinkarten beziehungsweise Geschenkkarten gibt es inzwischen überall an Tankstellen, Kiosken und in Geschäften. Ob Elektronikdiscounter, Buchhändler, Möbelhäuser oder Tankstellen, es sind fast alle größeren Firmen dabei. Doch der Ärger ist groß, wenn der Beschenkte beim Einscannen der Karte an der Kasse erfährt, dass der Gutschein längst aufgebraucht oder nie aufgeladen wurde.
So ging es auch dem Rostocker Herrn O., der eine Gutscheinkarte für Bücher im Wert von 15 Euro erworben hatte, um diese anlässlich eines Geburtstages zu verschenken. Ärgerlich, dass der Beschenkte nur noch 15 Cent statt 15 Euro Guthaben bei Einlösung der Karte vorfand.
Möglicher Grund: Der Kunde ist Opfer von Betrügern geworden. Die haben bei den Geschenkkarten leichtes Spiel, weil diese als Sicherheitsmerkmal lediglich über einen Barcode oder Magnetstreifen verfügen. Je nach Gutscheinvariante haben Kunden praktisch keine Möglichkeit, Manipulationen zu erkennen – das Risiko, betrogen zu werden, ist unkalkulierbar. Verbraucher sollten deshalb auf äußerlich erkennbare Manipulationen, wie beschädigte Aufkleber oder gebrochene Siegel achten. Da die meisten Karten jedoch nicht versiegelt sind, solle man im Zweifel die Verkäufer darum bitten, den Strichcode von Gutscheinkarte und Papphalter abzugleichen bzw. nach dem Aufladen zu überprüfen, ob das Guthaben auch wirklich auf der Karte gelandet ist, die man verschenken möchte.
Sicherlich sollte die Industrie auch die Sicherheitsanforderungen an solche Guthabenkarten überdenken. Sollten Sie dennoch Opfer einer Straftat sein, versäumen Sie nicht – neben der Reklamation der Karte beim Verkäufer – Strafanzeige zu erstatten. Weitere Information erhalten Betroffene in der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.