Bad Kleinen (ots) – Am Mittwochmorgen kontrollierte eine Funkwagenbesatzung des Wismarer Polizeihauptrevieres einen 30-jährigen Opel-Fahrer in Bad Kleinen und musste mit Erschrecken feststellen, dass der betrunkene Mann zuvor seine 4-jährige Tochter zum Kindergarten gefahren hatte.
Gegen 07:30 Uhr war die Funkwagenbesatzung in der Wismarschen Straße in Bad Kleinen unterwegs als den Beamten ein aus Richtung Wismar kommender und nicht angeschnallter Opel-Fahrer entgegen kam und auf den Parkplatz eines Supermarktes abbog. Die Beamten entschlossen sich zur Verkehrskontrolle und traten an das bereits eingeparkte Fahrzeug heran. Zunächst wurde der 30-jährige Fahrer hinsichtlich seines Verstoßes gegen die Gurtpflicht belehrt.
Der Mann äußerte daraufhin, dass er gerade seine 4-jährige Tochter mit dem Pkw zum Kindergarten gefahren hat und anschließend auf der Fahrt zum Supermarkt vergaß den Sicherheitsgurt anzulegen. Im Gespräch bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim 30-Jährigen und baten um einen Atemalkoholtest.
Der anschließend angezeigte Wert lag bei 2,23 Promille. Im weiteren Verlauf der erforderlichen Maßnahmen erfolgten die Blutprobenentnahme im Sana-Hanse-Klinikum in Wismar, die Sicherstellung des Führerscheins und der Fahrzeugschlüssel und die Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum vorerst bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Neben der Fertigung der Strafanzeige wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr informierten die Beamten das zuständige Jugendamt über den Sachverhalt.