Schwerin – „Schwerin sollte die infolge eines Urteils des Bundessozialgerichts zurückfließenden Gelder für die Schulsozialarbeit einsetzen. Das Hilfesystem hat sich bewährt und trägt zum Erfolg gerade von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Schulzeit bei. Das muss langfristig erhalten bleiben“, wünscht sich der sozialpolitische Sprecher die SPD-Stadtfraktion, Christian Masch.
Ab kommender Woche sollen die Gelder zur Verfügung stehen. Schwerin bekommt rund 900.000 Euro zurückgezahlt. Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die im Jahr 2012 nicht verbraucht wurden und nun zurückfließen. Mit der Rückzahlung ist verbunden, dass die Gelder im Rahmen der Bildung und Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendliche eingesetzt werden müssen. Das schließt auch die aus dem Bildung- und Teilhabepaket finanzierte Schulsozialarbeit ein. „Die Stadt hat die Möglichkeit, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Schulsozialarbeit über mehrere Jahre unvermindert fortzuführen und einen drohenden Abbau zu verhindern.
Diese Chance sollte Schwerin nutzen. Das käme allen Kinder und Jugendlichen zugute. Die SPD-Fraktion bereitet daher einen Antrag für die kommende Stadtvertretung vor und wird dafür auch bei den anderen Fraktionen werben“, so Masch abschließend.