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Zwei Personen beim Überqueren eines Fußgängerüberweges verletzt

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Wismar (ots) – Glücklicherweise nur leichte Unfallverletzungen erlitten am Donnerstagnachmittag eine 15-jährige Jugendliche und ein 20-Jähriger beim Überqueren eines Fußgängerüberweges in Wismar-Wendorf. Die beiden Fußgänger benutzten gegen 16:20 Uhr die rechte Seite des Gehweges in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Richtung Lübsche Straße. Auf Höhe der Markant-Kaufhalle nutzten die Beiden den dortigen Fußgängerüberweg um die Straße in Richtung der Kaufhalle zu überqueren. Ein aus Richtung Seeblick und in Richtung Lübsche Straße fahrender 27-jähriger Audi-Fahrer konnte sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen und prallte gegen beide auf dem Fußgängerüberweg befindlichen Personen. Dabei erfasste der Audi zuerst den 20-Jährigen am Knie der in der Folge dann zunächst auf die Motorhaube und anschließend auf die Fahrbahn fiel. Der 20-Jährige wurde anschließend mit einem Rettungswagen ins Sana-Hanse-Klinikum gefahren, konnte aber, nach ambulanter Behandlung, am Donnerstagabend das Krankenhaus wieder verlassen. Die 15-Jährige wurde von dem Audi ebenfalls angefahren und erlitt an den Schienbeinen Prellungen. Eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 27-jährigen Audi-Fahrers ergab keinerlei Auffälligkeiten. Der Sachschaden am Audi wird polizeilich auf 1.000 Euro geschätzt.

Hinweise der Polizei zum richtigen Verhalten an Fußgängerüberwegen: Fahrzeugführer haben den Personen die erkennbar den Fußgängerüberweg überqueren wollen, grundsätzlich Vorrang zu gewähren. Dazu zählen auch Rollstuhlfahrer und Radfahrer. Radfahrer haben vor dem Überweg abzusteigen und den Fußgängerüberweg zu Fuß zu überqueren. Auch wenn für den Fahrzeugführer nicht eindeutig erkennbar ist, dass ein Fußgänger den Überweg queren möchte, muss dieser mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren. Im Zweifel hat der Fahrzeugführer sogar anzuhalten und sich zu vergewissern, ob der Fußgänger den Überweg queren möchte oder nicht.

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