Schwerin – Das Bauunternehmen Matthäi hat am vergangenen Freitag den Zuschlag für das Bauvorhaben zur Erneuerung der Brücke Wittenburger Straße erhalten. Die mit Verkehrssperrungen und Umleitungen verbundenen Bauarbeiten beginnen am 16. März 2015.
Auswirkungen auf Anlieger und Verkehr unvermeidbar
- Während des gesamten Bauzeitraumes muss der Brückenbereich gesperrt und somit die Straßenverbindung der Wittenburger Straße unterbrochen werden. Alle Grundstücke im Baubereich der Wittenburger Straße werden jedoch ununterbrochen fußläufig erreichbar sein.
- Die Fußgängerquerung der Bahnanlagen durch eine Fußgängerbrücke im Baubereich kann nicht gewährleistet werden. Fußgänger können die Bahnanlagen über die Fußgängerbrücke Von-Thünen-Straße/Lobedanzgang bzw. die Fußgängerunterführung in der Lübecker Straße überqueren.
- Westlich der Brücke wird die Wittenburger Straße für den öffentlichen Verkehr nur bis zu den Einmündungen der Fritz-Reuter-Straße und der Johannesstraße benutzbar sein.
- Östlich der Brücke soll die Verkehrsführung von der Arsenalstraße über die Lübecker Straße und die Wittenburger Straße in Richtung der Reiferbahn als Einbahnregelung erfolgen.
- Die derzeit bestehenden Einbahnregelungen der Arsenalstraße und der Lübecker Straße werden dazu geändert. Von dieser Regelung muss in Einzelfällen abgewichen werden. Das wird notwendig sein, wenn die Fahrbahnfläche der Reiferbahn aus technologischen Gründen für Arbeiten im Brückenbereich gesperrt werden muss. Um diese Einbahnregelung einzurichten, müssen in der Arsenalstraße und der Lübecker Straße am 16. März 2015 ganztägig Haltverbote angeordnet werden.
- Im östlichen Teil der Wittenburger Straße wird über den gesamten Bauzeitraum hinweg ein Halteverbot einzurichten sein.
- In der Arsenalstraße und der Lübecker Straße werden durch diese Verkehrsregelungen nahezu keine Stellflächen für Fahrzeuge verloren gehen. Stellflächen müssen allerdings im Bereich der Brücke und in der Reiferbahn entfallen. Der Fortfall dieser Stellflächen wird durch die Anordnung von ca. 40 Stellflächen in der Friedenstraße ausgeglichen. In der Summe entsteht dadurch ein deutliches Plus an über 20 Parkplätzen im öffentlichen Raum innerhalb der Bauphase.
Straßenbahnen und Busse des Nahverkehrs werden umgeleitet
- Während der Baumaßnahme müssen die Straßenbahnlinien 2 und 4 sowie die Buslinien 12 und 14 in Fahrtrichtung vom Platz der Freiheit zum Marienplatz umgeleitet werden.
Die Buslinien werden über den Platz der Freiheit geführt. Für die Straßenbahn ist ein eingleisiger Betrieb über die Franz-Mehring-Straße vorgesehen.
- Durch den Zweirichtungsverkehr der Straßenbahnen auf der Franz-Mehring-Straße muss in der Franz-Mehring-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr eine Einbahnstraßenregelung von der Straße Zum Bahnhof bis zur Paulskirche eingerichtet werden und zwischen Paulskirche und Wismarscher Straße eine Vollsperrung erfolgen.
Im Einzelfall muss auch nachts gearbeitet werden
Die Baumaßnahme setzt sich aus drei Teilmaßnahmen zusammen, die sich zeitlich überlagern.
Phase 1: Errichtung einer Leitungsbrücke zur Verlegung der Versorgungsleitungen
Phase 2: Abbruch des Brückenbauwerks
Phase 3: Neuerrichtung der Brücke
Die Bauleistungen werden überwiegend werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr ausgeführt. Für einzelne Bauleistungen ist allerdings die Ausführung in den Nachtstunden und auch sonntags erforderlich.