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Schulgenaue Statistik zum Ausfall von Unterricht

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Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll es seitens der Landesregierung keine schulgenaue Veröffentlichung der Daten zum Unterrichtsausfall geben. Das Bildungsministerium lehnt eine solche Veröffentlichung ab. Die Landesregierung ist jedoch verpflichtet, Kleine Anfragen zum schulgenauen Unterrichtsausfall zu beantworten. Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage den Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht aller Schulen schulgenau im Schuljahr 2013/2014 abgefragt.

"Rankings von Schulen zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht helfen niemandem weiter. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Statistiken aus dem vergangenen Schuljahr stammen und kein aktuelles Bild liefern", sagte der Pressesprecher des Bildungsministeriums, Henning Lipski. "Das Ministerium sieht von einer Veröffentlichung ab, weil die Daten dazu geeignet sind, Missverständnisse auszulösen und einzelne Schulen in ein schlechtes Licht zu rücken", so Lipski. Dies hätten die Lehrerinnen und Lehrer nicht verdient.

Erziehungsberechtigte, Schüler- und Elternvertreter können selbstverständlich die Ausfallstatistik und Daten zum Vertretungsunterricht ihrer Schule erhalten. Die Weitergabe der Daten erfolgt durch das Bildungsministerium. Informationen bei aktuellem Ausfall erhalten Erziehungsberechtigte, Schüler- und Elternvertreter in gewohnter Weise durch die Schule.

"Unterrichtsausfall hat viele Gründe. Vergleiche verschiedener Schuljahre machen wenig Sinn. Wie die Beschäftigten in Unternehmen, werden auch Lehrerinnen und Lehrer krank und können nicht zum Dienst erscheinen", erläuterte Pressesprecher Lipski. "Bei unerwarteten Todesfällen kann beispielsweise vermehrt Unterricht ausfallen. Lehrerinnen und Lehrern, die in diesen schwierigen Situationen Vertretungsunterricht erteilen, ist zu danken, anstatt die Schule, die eine höhere Ausfallquote verzeichnet, öffentlich mit Vorwürfen zu konfrontieren."

Im Schuljahr 2013/2014 lag der originäre Unterrichtsausfall an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bei 2,1 Prozent, an den beruflichen Schulen waren es 5,8 Prozent. Gerade an beruflichen Schulen ist die Absicherung des Vertretungsunterrichts anspruchsvoller, weil beispielsweise eine Kosmetik-Lehrkraft nicht zum Erteilen des Mathematik-Unterrichts eingesetzt werden kann. Bei kurzfristigen Erkrankungen im Blockunterricht ist Vertretungsunterricht nicht immer sicherzustellen. Im laufenden Schuljahr stellt das Land 60 zusätzliche Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer zur Verfügung. Grundschulen, Gymnasien und berufliche Schulen erhalten jeweils 20 Stellen.

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