Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 32-jährigen Mann aus Sternberg wegen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen beim Amtsgericht Parchim – Schöffengericht – angeklagt.
Dem einschlägig vorbelasteten Angeschuldigten wird vorgeworfen, seit Ende 2013 hochwertige Laptops der Marke Apple in dem Verkaufsportal eBay-Kleinanzeigen angeboten und den verlangten Kaufpreis vereinnahmt zu haben, ohne dass er die Absicht hatte, die Ware tatsächlich zu liefern. Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 42.000,00 €. In fünf Fällen hat der Angeschuldigte zwischenzeitlich eine Teilrückzahlung des Kaufpreises veranlasst.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18.12.2014 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin vom 12.12.2014 in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.
Das Strafgesetzbuch sieht für den Tatbestands des gewerbsmäßigen Betruges Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 StGB.