Schwerin – Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat die Bundestierärztekammer (BTK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aufgenommen: So sei es zwar begrüßenswert, dass Kommunen keine unverhältnismäßig hohen Steuern für bestimmte Hunderassen erheben dürfen. Bedauerlich sei aber, dass auch weiterhin eine höhere Besteuerung zulässig ist, um damit die Population als gefährlich angesehener Hunde einzudämmen.
Hintergrund des Urteils war die Klage einer Rottweilerbesitzerin aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Diese sollte für ihre Hündin 2000 Euro „Kampfhundesteuer“ im Jahr zahlen, da Rottweiler in Bayern als Kampfhunde der Kategorie II („Widerlegbar gefährlich“) gelten – also das 26-Fache der Steuer, die in der Gemeinde für andere Hunde erhoben wird. Die Verwaltungsrichter in Leipzig erklärten, dass eine solch hohe Summe für den Hundehalter eine „erdrosselnde Wirkung“ habe, weil sie einem Haltungsverbot gleichkomme und gaben damit der Klage statt.
„Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung, weil es der Praxis vieler Gemeinden zumindest dahingehend einen Riegel vorschiebt, die Besteuerung bestimmter Rassen ins Unermessliche zu treiben“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Er bedauere aber sehr, dass es weiterhin möglich sei, eine sogenannte Lenkungssteuer zu erheben. Diese höhere Steuer soll den Bestand an Hunden minimieren, die aufgrund einer willkürlichen Rasseliste als gefährlich abgestempelt werden. Mantel: „Das halten wir aus fachlicher Sicht für nicht vertretbar. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Rassen per se aggressiver sind!“
Bereits seit Jahren fordert der tierärztliche Dachverband die Abschaffung von Rasselisten und weist darauf hin, dass die Gefährlichkeit eines Hundes durch äußere Einflüsse wie Erziehung und Haltung bedingt und darum nur individuell zu beurteilen ist. Pauschale Maßregelungen wie extreme Steuerforderungen oder genereller Leinen- und Maulkorbzwang seien keine geeigneten Maßnahmen, um Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden zu schützen. Sinnvoll sei es dagegen:
• De Sachkunde der Hundehalter zu verbessern. Die Tatsache, dass diesbezüglich seit dem 1. August professionelle Hundeausbilder und Hundeschulen ihrerseits einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ist dabei ein richtiger und wichtiger Schritt.
• Anordnung aussagekräftiger Wesenstest durch einen fachkundigen Tierarzt für Hunde, die auffällig geworden sind. Die Ordnungsbehörden müssen in einem solchen Fall Maßnahmen ergreifen (Auflagen für den Halter wie Verhaltenstherapie oder Maulkorbzwang) und diese auch kontrollieren!
• Alle Hunde sollten fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und auch registriert werden!