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Stadionbrücke ab 3.November gesperrt-Alternative Verkehrslösung startet

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Schwerin – Die mit dem Abriss beauftragte Rostocker Firma beginnt am 3. November ihre Arbeiten auf der Brücke. Um die Brückenkonstruktion vor der Sprengung von unnötigem Gewicht zu befreien, werden die Asphaltbefestigung der Fahrbahn und der Kappenbeton der Gehwege abgetragen. Danach erfolgen die Bohrungen zum Einbringen der Sprengladungen. Die Brücke wird daher für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer wird zunächst noch bis 9. November ein Gehweg auf der Brücke freigehalten.

Für den Fahrzeugverkehr gilt ab 3. November folgendes:

• Für den Verkehr auf der Ludwigsluster Chaussee stadteinwärts und stadtauswärts bleiben die bisherigen Fahrtrouten bestehen.

• Der Fahrzeugverkehr aus bzw. in Fahrtrichtung Hagenower Straße/ Stadionstraße nutzt den neuen Knotenpunkt, der auf die Ludwigsluster Chaussee führt, in alle Fahrtrichtungen. 

• Verkehrsteilnehmer aus der Johannes-Stelling-Straße mit Fahrtrichtung Crivitz oder Ludwigslust nutzen die Knotenpunkte Platz der Jugend/ Graf-Schack-Allee und Graf-Schack-Allee/ Ludwigsluster Chaussee, um die Ludwigsluster Chaussee stadtauswärts zu erreichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bahngleisquerung Lennéstraße zu nutzen, die nach rechts auf die Ludwigsluster Chaussee führt und dann am neuen Knotenpunkt zu wenden.

• Fußgänger und Radfahrer können die Brücke ab dem 10. November 2014 nicht mehr benutzen. Sie werden dann ebenfalls über den neu eingerichteten lichtsignalgeregelten Knotenpunkt in der Ludwigsluster Chaussee geführt. Daran anschließend besteht die Möglichkeit, das Straßenbahngleis barrierefrei  zu überqueren, auch ohne den Haltestellenbereich der Straßenbahn zu passieren.

Veränderungen gibt es ab 3. November auch im öffentlichen Nahverkehr:

• Die Omnibuslinie 7 verkehrt zwischen den Haltestellen „Platz der Jugend“ und der Haltestelle „Hagenower Chaussee“ in beiden Richtungen über Graf-Schack-Allee, Ludwigsluster Chaussee, Hagenower Straße, Haselholzstraße und Mettenheimerstraße. 

• Neue Haltestellen entstehen in der Hagenower Straße an der Einmündung Stadionstraße (Haltestelle „Osterberg“), in der Haselholzstraße (Haltestelle „Langer Berg“) und in der Mettenheimerstraße an der Einmündung Wilhelm-Hennemann-Straße (Haltestelle „Wilhelm-Hennemann-Straße“). 

• Die Haltestellen „Lischstraße“, „Freilichtbühne“, „Johannes-Stelling-Straße“ und „Technologiezentrum“ entfallen. 

• Die Omnibuslinie 19 verkehrt zwischen den Haltestellen „Platz der Jugend“ und „Gartenstadt“ in Richtung Betriebshof NVS direkt über Graf-Schack-Allee und Ludwigsluster Chaussee, dabei entfallen die Haltestellen „Lischstraße“, „Freilichtbühne“ und „Johannes-Stelling-Straße“. 

• Die entsprechenden Fahrplantabellen sind in unserem aktuellen Fahrplanheft veröffentlicht. Die Seiten sind mit einem gelben Rand versehen. 

Sprengung am 28. November geplant

Die Sprengung erfolgt am Freitag, den 28. November. Dazu wird die Ludwigsluster Chaussee vom 27. November bis zum 30. November 2014  im Brückenbereich voll gesperrt. Unter der gesamten Brücke wird eine ca. zwei Meter hohe Sandschüttung hergestellt, auf die der Brückenüberbau nach der Sprengung herabfällt. Unmittelbar nach der Sprengung werden die Brückentrümmer beseitigt. Der Brückenunterbau wird maschinell abgebrochen. Die Straßendämme bleiben erhalten.

Termine und Ablauf

Sperrung der Brücke für Kraftfahrzeuge:
Sperrung der Brücke für Fußgänger und Radfahrer

03.11.2014
10.11.2014
Vollsperrung der Ludwigsluster Chaussee:  27.11. – 30.11.2014
Brückensprengung: 28.11.2014
Bauende: 17.12.2014

Sicherheitsmaßnahmen:
Der Gefahrenbereich der Sprengung wird  etwa einen Radius von 200 Metern  umfassen. In diesem abzusperrenden Bereich ist der ungedeckte Aufenthalt von Personen und beweglichen Sachgütern während der Ausführung der Sprengung verboten. Mobile
Wertgegenstände wie Kraftfahrzeuge, Gartenmöbel usw. sollten dann rechtzeitig entweder in festen Unterständen oder außerhalb des Gefahrenbereichs abgestellt werden.  Massive Wände oder Gebäude gelten als sichere Deckung. Welche Grundstücke  oder Gebäude innerhalb des Gefahrenbereichs liegen, wird den Eigentümern der Grundstücke rechtzeitig 
durch Anschreiben mitgeteilt.

Als vorsorglicher Schutz müssen Straßenzüge innerhalb des genannten Gefahrenbereichs
durch die Polizei abgesperrt werden. Die Sperrungen werden jedoch nur unmittelbar vor Ausführung der Sprengung, für etwa eine Stunde, erforderlich. Transporte sind während dieser Zeit ausgeschlossen. Wer auf medizinische Hilfe oder sonstige Unterstützung auch innerhalb des Sperrzeitraumes angewiesen ist, sollte sich bitte an das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Schwerin wenden.

Lärmarme Technik im Einsatz
Sprengerschütterungen werden nicht erwartet. Zum Schutz vor Staubbelästigungen wird der Brückenüberbau mit geeigneten Abdeckungen versehen. Vor dem zunächst benachbarten Wohnhaus, Slüterufer 20, wird ein Schutzgerüst mit vorgehängten Planen errichtet. Oberirdische Anlagen im Nahbereich werden staubdicht umhüllt oder bedeckt.
Die Sprengung wird  eine nur kurzzeitige Lärmbelastung verursachen. Bei der nachfolgenden Zerkleinerung und dem Abtransport der Trümmer werden  lärmarme Abbruchgeräte und Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Um die Einschränkung des Straßenverkehrs zu minimieren, werden die Abbrucharbeiten über ein Wochenende bis in die Nachtstunden ausgeführt.

Sachverständiger begutachtet umliegende Bebauung 
Ein von der Landeshauptstadt Schwerin beauftragter Sachverständiger wird den baulichen Zustand umliegender Bebauung erfassen. Dafür ist es erforderlich, dass der Sachverständige Grundstücke und Gebäude von innen und außen besichtigt. Der Sachverständige wird sich rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung setzen.

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