Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 21.08.2014 Haftbefehle gegen einen Heranwachsenden und zwei Männer im Alter von 19, 21 und 24 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und die Unter- suchungshaft angeordnet. Zwei der Beschuldigten sind dabei dringend verdächtig, eine Schusswaffe mit sich geführt zu haben.
Am 20.08.2014 durchsuchten Polizeibeamte des PHR Wismar aufgrund eines anonymen Hinweises die Wohn- bzw. Aufenthaltsräume der Beschuldigten in Wismar. Hierbei fanden sie in einem von zwei Beschuldigten genutzten Schlafraume einen Hartschalenkoffer, der neben Betäubungsmittelrückständen und Dealerutensilien eine Pistole sowie ein automatisches Gewehr mit jeweils scharfer Munition enthielt. Im Kühlschrank der daneben liegenden Küche fanden die Beamten zudem ca. 3,4 Kilogramm Amphetamin und 70 Gramm Kokain. Hierbei handelt es sich um ein Vielfaches der nicht geringen Menge. Aufgrund der Menge der Betäubungsmittel und der Auffindesituation besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigten die Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig hielten.
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungs- mitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren vor. Für den Fall, dass der Täter bei der Tat eine Schusswaffe mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, sieht das Gesetz mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.