Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 30.07.2014 Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 36 und 46 Jahren aus Hamburg wegen des Verdachts des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in vier Fällen, davon in einem Fall im Versuch, erlassen.
Die Männer sowie eine weitere Mittäterin sind dringend verdächtig, im Zeitraum vom 20.07. bis zum 22.07.2014 Parkschein-Kassenautomaten auf dem Parkplatzgelände der HELIOS-Kliniken, auf dem Parkplatz Am Burgsee/Ecke Geschwister-Scholl-Straße und in der Grünen Straße mit einem Hebelwerkzeug aufgebrochen und Bargeld in Höhe von insgesamt ca. 8.000,00 € entwendet zu haben. Hilfe bei der Aufklärung leistete ein Mitarbeiter der Nahverkehr Schwerin GmbH. Dieser hatte einen der Tatverdächtigen bei dem Versuch, in den frühen Morgenstunden des 29.07.2014 einen Parkschein-Kassenautomaten in der Mecklenburgstraße aufzubrechen, beobachtet und die Polizei informiert. Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin konnten die flüchtigen Tatverdächtigen wenig später in Tatortnähe stellen und vorläufig festnehmen.
Das Amtsgericht hat den Haftbefehl gegen den 46jährigen Tatverdächtigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt; gegen den 36jährigen Tatverdächtigen wurde die Untersuchungshaft angeordnet.
Der besonders schwere Fall des Diebstahls wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.