Rehna (ots) – Am Sonntagabend befuhr eine Funkwagenbesatzung des Gadebuscher Polizeirevieres gegen 18:40 Uhr die Gletzower Straße in Rehna. Auf Höhe der dortigen Tankstelle stellte die Besatzung einen VW Golf im Gegenverkehr fest. Die Beamten wendeten den Funkwagen und fuhren dem VW hinterher. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes hielt der VW und wurde einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass für den VW weder eine Pflichtversicherung bestand noch das der 20-jährige Fahrer eine Fahrerlaubnis besaß. Im Rahmen weiterer Überprüfungen konnten die Beamten ermitteln, dass der 20-Jährige bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich bekannt war.
Der Fahrer räumte den täglichen Konsum von Betäubungsmitteln ein. Ein durchgeführter Drogenvortest auf dem Polizeirevier Gadebusch zeigte die Einnahme von Amphetaminen und Medamphetaminen an.
Im weiteren Verlauf wurde eine Blutprobe entnommen und Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter berauschenden Mitteln. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.