Schwerin (ots) – Das Innenministerium schreibt die Erlaubnis für den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern neu aus. Da die Spielbankengesellschaften des Landes von der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnis zu stellen, keinen Gebrauch gemacht hatten, ist eine europaweite Neuausschreibung notwendig. Zur Erfüllung ihres ordnungsrechtlichen Auftrages beabsichtigt das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Spielbankengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Erlaubnis zur Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern, für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erteilen.
Die Spielbankenerlaubnis der Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH Co. KG mit den Standorten Schwerin und Warnemünde ist bereits im Sommer 2013 erloschen, die der Ostsee-Spielbanken GmbH & Co. KG in Stralsund, Heringsdorf und Binz erlischt am 14. Mai dieses Jahres.
Um auch künftig durch ein begrenztes und kontrolliertes Glücksspielangebot in Spielbanken eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel zu schaffen, wurde die Vergabebekanntmachung (Ausschreibung) zur Erteilung der Spielbankerlaubnis für das Land Mecklenburg-Vorpommern am 21.02.2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union öffentlich bekannt gemacht.
Die in der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union benannten Ausschreibungsunterlagen können auf der Internetseite des Innenministeriums eingesehen werden und stehen zum Download bereit unter: http://im.regierung-mv.de/spielbankenausschreibung