Wismar (ots) – Am Sonntagmorgen wollte eine Funkwagenbesatzung in Wismar einen Autofahrer anhalten. Dieser wollte anscheinend zunächst nicht, konnte aber wenig später angehalten werden. Gegen 00:35 Uhr befuhr am Sonntagmorgen eine Funkwagenbesatzung des Autobahnpolizeirevieres Metelsdorf die Wismarer Philipp-Müller-Straße in Richtung Bgm.-Haupt-Straße. Dabei fiel den Beamten ein aus Richtung Sky-Markt kommender und ebenfalls auf die Ph.-Müller-Straße in Richtung Bgm.-Haupt-Straße fahrender Audi auf.
Die gefahrene Geschwindigkeit wurde anschließend augenscheinlich auf etwa 70 km/h geschätzt. An der Kreuzung zur Bgm.-Haupt-Straße ordnete sich der Fahrer des Audi zunächst in Rechtsabbiegespur Richtung Sporthalle ein und wechselte dann in die Linksabbiege- und Geradeausspur. Der Fahrer missachtete das Rotzeichen der Ampelanlage und fuhr weiter geradeaus über die Kreuzung in Richtung Lübsche Straße. An der folgenden Kreuzung fuhr der Audi dann bei Grün weiter in Richtung Schiffbauerdamm. Kurz nach dem Passieren der Kreuzung schalteten die Beamten das Signalzeichen "Stopp Polizei" ein. Das Zeichen fand bei dem Fahrzeugführer keinerlei Berücksichtigung, so dass das Blaulicht zugeschaltet werden musste.
Der Pkw hielt schließlich auf Höhe des großen Parkplatzes im Schiffbauerdamm an. Eine Person flüchtete umgehend aus dem Fahrzeug in Richtung Innenstadt. Im Audi saßen weitere vier männliche Personen und eine weibliche Person im Alter von 19 bis 25 Jahren. Alle fünf Insassen konnten über den "Geflüchteten" keine Angaben machen. Weder kannten sie die Person, noch wussten sie, wo und wann sie ihn "per Anhalter" mitgenommen haben.
Dem 23-jährigen Fahrer wurden im Anschluss folgende Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen: Das Überqueren der Kreuzung Bgm.-Haupt-Straße trotz roten Lichtzeichens, die Nichtbeachtung des Haltezeichens "Stopp Polizei" und die Beförderung von mehr Personen als für das Fahrzeug zugelassen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten Alkoholgeruch beim 23-Jährigen fest und führten einen Atemalkoholtest durch. Der Wert lag anschließend bei 1,06 Promille.
Durch die begangenen Verkehrsverstöße wurde dem Mann der Tatverdacht einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB unterbreitet und eine Blutprobe im Wismarer Klinikum entnommen. Es folgten die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels und die Beschlagnahme des Führerscheins. Neben der Fertigung einer Strafanzeige erfolgte eine Information an die Führerscheinstelle.