Schwerin (ots) – Die Stadt Lübz im Landkreis Ludwigslust-Parchim möchte die Komplettsanierung ihrer Grund- und Regionalschule weiter fortsetzten und nun die Außenanlagen inklusive der Parkplätze neu gestalten, um dadurch den täglichen Schülerverkehr für ihre Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Finanzielle Unterstützung erhalten sie dafür von der Landeregierung.
Innenminister Lorenz Caffier besuchte heute die Stadt Lübz und übereichte der Bürgermeisterin Gudrun Stein einen Bescheid in Höhe von 89.034 Euro Fördermittel aus dem Kofinzanzierungsprogramm der Landesregierung.
Innenminister Lorenz Caffier machte die Bedeutung solcher Fördermaßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern deutlich:
"Investitionen in Bildung und Sicherheit sind Investitionen in die Zukunft junger Menschen. Den Grund- und Regionalschulen kommt dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie sind das Fundament unseres differenzierten Schulsystems und bilden die Basis für die weitere individuelle schulische und berufliche Qualifizierung eines jeden Schülers."
Die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Lübz wurde bereits über eine Sonderbedarfszuweisung des Innenministeriums in Höhe von 1 Million Euro gefördert. Zur Abrundung des Gesamtvorhabens sollen die Außenanlagen hergerichtet der ruhende Verkehr neu geordnet und werden. Gegenwärtig müssen die Eltern ihre Fahrzeuge auf ungenutzten Flächen und auf der Straße parken, wenn sie ihre Kinder zu Schule bringen. Besonders kritisch wird die Situation, wenn morgens die Schulbusse die Buswendeschleife passieren, die jedoch gleichzeitig von parkenden Fahrzeugen teilweise blockiert ist. Zur Entschärfung des Schülerverkehrs ist deshalb geplant den ruhenden Verkehr zu ordnen und entsprechende Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Grund- und Regionalschule zu bauen und den Eltern zur Verfügung zu stellen.
Die Gesamtkosten der geplanten Baumaßnahmen belaufen sich auf 389.000 Euro, wovon 89.034 Euro über die Kofinanzierungshilfe des Landes gefördert werden.
Ziel des Kofinzanzierungsprogramms ist es, die Beteiligung von kommunalen Körperschaften, insbesondere finanzschwachen Kommunen, an den verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der europäischen Union weiterhin zu gewährleisten und dient damit der Entlastung kommunaler Haushalte.