Berlin – Die Bundesregierung unterstützt die Bürger und Unternehmen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten durch eine Beteiligung an den Soforthilfeprogrammen der Länder in Höhe von 460 Millionen Euro. Dazu zählen Arbeitsmarkt- und Sonderkreditprogramme, steuerliche Maßnahmen sowie die vorübergehende Aussetzung von Insolvenzregelungen.
Darüber hinaus wurde mit acht Milliarden Euro der Fonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Das Geld soll zur wirksamen Beseitigung der Hochwasserschäden sowie zum Wiederaufbau der Infrastruktur eingesetzt werden.
Das Bundesministerium des Innern hat heute auf seinem Fluthilfeportal einen Katalog der Hilfeleistungen veröffentlicht, der alle Maßnahmen der Fluthilfe zusammenfasst und den Inhalt der Programme sowie die jeweiligen Zielgruppen beschreibt.