Wismar (ots) – Am 28.06.2013 erfolgte durch die KK-Aussenstelle Grevesmühlen mit Hilfe der Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar eine Sicherstellung von Jagdgeräten im Zusammenhang mit nicht waidmännischen Fangmethoden auf einem Teich in Roduchelstorf. Eine namentlich bekannte Person versuchte unberechtigt durch den verbotenen Einsatz von Fallen, Kormorane von diesem Teich fernzuhalten. Dabei kamen auch andere Wasservögel zu Schaden. Das Fernhalten (vergrämen) von Kormoranen ist in der gleichnamigen Verordnung in MV geregelt.
Die Person wird sich für ihr Fehlverhalten gegen das Straf-, Jagd- und Naturschutzrecht verantworten müssen.