Hattersheim – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zunächst die Eingabe um Abschaffung der Hundesteuer abgelehnt. Und das, obwohl noch kein einziger Richter über das Schriftstück geschaut hat! Die Eingabe war im Vorfeld auf der Verwaltungsebene, die für die formal-juristische Überprüfung der eingereichten Unterlagen zuständig ist, zurückgewiesen worden. Begründung: Die wichtigsten drei Seiten seien bei Gericht verlorengegangen. Der federführende Rechtsanwalt Dr. Vitt hatte sie aber sowohl schriftlich als auch per Fax versendet. Die gleichen Schriftstücke sollen also zweimal verloren gegangen sein. Das gibt das Gericht sogar zu. Der EGMR prüft nun aber dennoch weiter eine Klage gegen die deutsche Hundesteuer, so eine Sprecherin des Gerichts.
Hintergrund: Nur Deutschland, Österreich und Namibia sehen Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner aus diesem Grund. Zahlreiche Staaten wie England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark hingegen haben die Hundesteuer längst abgeschafft. Der Unmut gegen die umstrittene Sondersteuer wächst auch in Deutschland: Klagen gegen Hundesteuerbescheide nehmen sprunghaft zu. Ein Rechtsanwalt klagt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil die Hundesteuer seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. TASSO, das Lifestyle-Magazin für Hundefreunde DOGS, der Deutsche Tierschutzbund und der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) haben jetzt eine gemeinsame Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ gestartet. Ziel ist es, mehr öffentliches Interesse für dieses Thema zu schaffen, über die Ungerechtigkeit der Abgabe aufzuklären und die Gerichte aufzufordern, sich mit der Angelegenheit zeitnah und umfassend auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen zum Hintergrund dieser Initiative finden Sie auf www.dogs-magazin.de
Den TASSO-Film zum Thema