Schwerin – Die umfangreichen Änderungen der Verkehrsführung aufgrund der Bauarbeiten in der Wismarschen Straße bleiben voraussichtlich noch bis Ende Mai in Kraft. Grund: Die Bauarbeiten in der Wismarschen Straße verzögern sich wegen der langen Frostperiode um voraussichtlich zwei Wochen (Verkehrsfreigabe 24.05.2013 04.00 Uhr). In der Wismarschen Straße werden die unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) und die Stadtwerke Schwerin sowie die Gleisanlagen durch den Nahverkehr saniert bzw. erneuert. Zusätzlich erneuert die Landeshauptstadt Schwerin die Gehwegoberfläche vom Marienplatz bis zur Martinstraße.
Für die mit den Bauarbeiten verbundene Lärmbelästigung bittet Baudezernent Dr. Wolfram Friedersdorff die Anwohnerinnen und Anwohner nochmals um Verständnis: „Unser Logistikkoordinator hat in den letzten Wochen viele Gespräche mit Anwohnern und Geschäftsinhabern geführt. Über die Beschwerden wird auch in den Bauberatungen gesprochen. Unnötige Lärmbelästigungen werden durch die Bauleitung strikt unterbunden. Die Firmen bitten aber um Verständnis, dass es bei bestimmten Arbeiten sehr laut ist. Leider lassen sich diese Arbeiten im Ablauf nicht immer so koordinieren, dass die lauten Arbeiten nur am Tage stattfinden.“
Gleichzeitig erinnert der Ordnungsdezernent die Fahrradfahrer daran, die jeweils ab 2. Mai geltenden Einschränkungen beim Befahren der Fußgängerzone zu beachten: Vom 2. Mai bis zum 30. September müssen Radfahrer müssen 10 und 18 Uhr ihr Fahrrad durch die Fußgängerzone schieben.
Folgende Verkehrsänderungen bleiben noch bis zum 24. Mai in Kraft:
• Schienenersatzverkehr auf Linie 1: Auf der Straßenbahnlinie 1 wird zwischen Bertha-Klingberg-Platz und den Kliniken ab 1. März, 3.40 Uhr ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.
• Linie 4 nur bis Bertha-Klingberg-Platz: Die Linie 4 verkehrt zwischen Neu Pampow und Bertha-Klingberg-Platz. Fahrgäste in Richtung Lankow sollten bereits die Haltestelle Gartenstadt benutzen, um in die Linie 2 umzusteigen.
• Linie 2 fährt Umleitung: Die Straßenbahnlinie 2 wird ab 1. März, 3.40 Uhr zwischen Marienplatz und Platz der Freiheit in beide Fahrtrichtungen über die Wittenburger Straße und Friedensstraße geführt. Damit kommt sie im Bereich Wittenburger Straße/Friedensstraße und Lübecker Straße – baulich getrennt – dem Individualverkehr entgegen. Zusätzlich richtet der Nahverkehr an der Ecke Lübecker Straße/Friedensstraße eine Haltestelle ein. Die Haltestelle Stadthaus entfällt. Auf dem Marienplatz wird für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste für diesen Zeitraum eine provisorische Rampe errichtet.
• Ampel regelt Gegenverkehr: In dem engeren Abschnitt der Wittenburger Straße zwischen Lübecker Straße und Reiferbahn regelt eine Ampel Begegnungsverkehr.
• Parkordnung am Wittenburger Berg: Im Bereich Wittenburger Straße zwischen Einmündung Friedensstraße und Reiferbahn sowie in der Friedensstraße wird die Parkordnung geändert. Fahrzeuge müssen halb auf dem Gehweg parken, damit neben dem Schienenbereich Fahrspuren von drei Meter Breite verbleiben.
• Schienenbereich nicht befahrbar: Die Fahrspuren werden durch bauliche Leitelemente vom Schienenbereich getrennt, so dass ein Befahren des Schienenbereiches nur für den Nahverkehr möglich ist.
• Linksabbiegen über Geradeaus-Spur: Das Linksabbiegen aus der Friedenstraße in die Wittenburger Straße wird über die Geradeaus-Spur gewährleistet.
• Haltverbote und Sperrungen am Platz der Freiheit: Die Lübecker Straße aus Richtung Obotritenring wird für den Verkehr gesperrt, da sich in diesem Bereich die verlegten Straßenbahnhaltestellen befinden. Eine Umleitung über Obotritenring – Gerhard-Hauptmann- Straße zum Platz der Freiheit ist ausgeschildert.
• Halteverbot in der Lübecker Straße: Für den Schienenersatzverkehr der Linie 1 und für den Busverkehr der Linien 5, 7, 10, 12 und 14 wird eine Umfahrung über die Lübecker Straße, Arsenalstraße und umgekehrt eingerichtet. Dazu ist es notwendig, in den genannten Straßen Halteverbote einzurichten.
• Längsparken und Halteverbot in der Arsenalstraße: In der Arsenalstraße wird teilweise Haltverbot angeordnet und die Parkordnung teilweise auf Längsparken geändert.
• Parkhaus Marienplatzgalerie über Arsenalstraße erreichbar: Die Zufahrt zur Martinstraße (Parkhaus Marienplatzgalerie) und der Lieferverkehr wird über die Arsenalstraße – Mecklenburgstraße gewährleistet. Das Befahren der Mecklenburgstraße ist nur im Schritttempo erlaubt.