Schwerin – Gegen die 36-jährige Beschuldigte, die am gestrigen Tage wegen der Entziehung eines 5-jährigen Kindes in Schwerin vorläufig festgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Schwerin beantragt, die Beschuldigte einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 05./06.03.2013 in der Straßenbahn der Linie 2 gemeinsam mit einer männlichen Person das Kind Pascal-Fabian gegen 22.30 Uhr dem im Rollstuhl befindlichen Vater des Kindes entzogen zu haben. Dabei soll die Beschuldigte das Kind trotz Verbotes des Vaters animiert haben, mit ihr und dem Begleiter an der Haltestelle Neu Zippendorf (Am Hang) auszusteigen. Der körperlich beeinträchtigte Vater des Kindes konnte nicht folgen. Die Beschuldigte hat den Tatvorwurf bestritten.
Durch die in dieser Sache angestellten Ermittlungen konnte der Begleiter der Beschuldigten identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Auch insoweit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Entziehung Minderjähriger und prüft weitere strafprozessuale Maßnahmen. Ein Ergebnis dieser Prüfung ist für den morgigen Tag zu erwarten.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Schwerin ist die Beschuldigte bereits zuvor einschlägig aufgefallen. Sie ist auch insoweit dringend verdächtig, am 11.01.2013 ein zu diesem Zeitpunkt 6-jähriges Mädchen im Bereich der Ziolkowskistraße an die Hand genommen und es aufgefordert zu haben, sie zu begleiten. Im Folgenden soll die Beschuldigte das Mädchen gegen ihren Willen zu einem Hausaufgang gezogen, dort bei einer unbeteiligten Mietpartei geklingelt und das Kind im Haus festgehalten haben, bis die herbeigerufene Polizei die Situation klärte und das Kind der mittlerweile herbeigeeilten Mutter wieder in Obhut gab. Die Polizei hatte aufgrund dieses Vorfalls eine so genannte Gefährderansprache durchgeführt und die Beschuldigte auf die Konsequenzen ihres Tuns hingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin geht davon aus, dass die Beschuldigte, die selber 3 in Pflegefamilien untergebrachte Kinder hat, beide Taten im stark alkoholisierten Zustand begangen hat.
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin über den Antrag der Staatsanwaltschaft ist für den heutigen Tag zu erwarten.