Schwerin – Der vor dem Landgericht Schwerin stehende Hausmeister ist wieder auf freiem Fuß, der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Er hatte den sexuellen Missbrauch von Kindern eingeräumt, allerdings bestehe keine Wiederholungsgefahr. So begründete der Vorsitzende Richter seine Entscheidung während der Verhandlung.
Aufgrund eines psychiatrischen Gutachters und einer nicht vorhandenen Möglichkeit der Verdunklungsgefahr, sah das Gericht keinerlei Gründe den ehemaligen Hausmeister weiterhin festzuhalten. Nach Informationen muss noch ein weiterer Vorwurf geklärt werden, der allerdings nicht Gegenstand der Anklage war.
Der Familienvater musste rund sechs Monate in Untersuchungshaft verbleiben, da er den Ermittlungen zufolge, zwischen 2007 und 2012 sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen hatte. Laut Anklage sei es allerdings zu keinem Zeitpunkt zu einem Geschlechtsverkehr gekommen.
Frühestens Mitte März soll das Urteil gesprochen und für die Öffentlichkeit Begründet werden. Bei einigen Prozessen war die Öffentlichkeit auf Antrag ausgeschlossen worden, um den Schutz der Opfer zu gewehrleisten.