Rostock (ots) – Der Leichtsinn von zwei 10-Jährigen hätte am vergangenen Freitag, den 23.04.2021 gegen 16:00 Uhr böse enden können. Eine Zeugin konnte an der Bahnstrecke von Stralsund nach Rostock auf Höhe der Ortschaft Mönchhagen/Oberhagen zwei Kinder beobachten, wie diese an den Gleisen spielten und offensichtlich Steine auf die Schienen legten. Die Zeugin versuchte noch die beiden Kinder aus dem Gefahrenbereich zu vertreiben und verblieb bis zum Eintreffen von Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion Rostock am Ereignisort. Diese näherten sich mit zwei Streifen beidseitig dem Gleisbereich.
Nach deren Eintreffen konnten sie die Kinder im Gleisbereich feststellen und nahmen Blick- sowie Rufkontakt zu ihnen auf. Daraufhin blieben die Kinder stehen und bewegten sich aus dem Gefahrenbereich. Bei der Annäherung zum Gleis, konnten die Beamten feststellen, dass sich noch Steine auf den Schienen befanden. Kurz darauf kam es durch den ICE 1677 zu einer Zugdurchfahrt in diesem Bereich, woraufhin im Anschluss Splitter durch die Luft flogen und einer der Beamten einen Aufprall an seiner Wade verspürte. Hierdurch kam es nicht zu einer Verletzung und der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen. Der ICE 1677 legte daraufhin einen unplanmäßigen Halt ein, um den Zug auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. Nachdem keine Schäden festgestellt werden konnten, setzte dieser seine Fahrt fort. Die Kinder wurden in die Obhut der Bundespolizisten genommen und an die Eltern, nach intensiver Belehrung, übergeben. Durch den Sachverhalt kam es bei fünf Zügen zu insgesamt 62 Minuten Verspätung. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Rostock nochmals ausdrücklich auf die extremen Gefahren beim Aufenthalt an und auf Bahnlagen hin.
Die Züge verkehren mit hoher Geschwindigkeit, sind sehr leise und werden daher erst spät erkannt. Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren zu sensibilisieren, damit Schlimmeres vermieden werden kann. Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Aufgelegte Schottersteine können beim Überfahren eine erhebliche Streuwirkung entwickeln und wirken wie Geschosse, wodurch lebensbedrohliche Verletzungen herbeigeführt werden können.