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Hinweise auf den Verdacht des Ansprechens von Kindern in der Hansestadt Demmin

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Demmin (ots) – Am Abend des 26.1. wurde das Polizeihauptrevier Demmin über ein Ereignis vom 24.1. informiert, bei dem ein Kind von einem Unbekannten angesprochen worden sein soll. Hierüber informierte die Mutter, der sich ihr Sohn am 26.1. anvertraut hatte. Das Kind selbst hat den Vorfall nicht als erwähnenswert angesehen. Zur Sprache kam das Thema aufgrund eines ebenfalls der Polizei bekannten Vorfalls, vor der Kita Südmauer, der Anlass zur Sensiblisierung von Kindern genommen wurde. Hier fertigte ein Mann Fotoaufnahmen im Bereich der Einrichtung und versperrte hierbei einem Kind den Weg. Bei der Überprüfung des Sachverhalts konnte der Verantwortliche ausfindig gemacht und zum Sachverhalt befragt werden. Der Verdacht einer Gefahr oder Straftat konnte nicht festgestellt werden. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen wird ausgeschlossen.

Die Polizei in Demmin ist weiterhin sehr aufmerksam und damit befasst den Unbekannten zu ermitteln und zum Sachverhalt zu befragen.

Seit dem Bekanntwerden des Vorfalls bestreifen Beamte des Polizeihauptreviers und der Kriminalkommissariatsaußenstelle Demmin relevante Einrichtungen und gehen den vorliegenden Ermittlungsansätzen nach.

Hinweise auf verdächtige Personen sollten in jedem Fall unverzüglich an die Polizei übermittelt werden.

Des Weiteren empfiehlt die Polizei den Eltern und Angehörigen Folgendes zum Thema ´Wie kann ich mein Kind schützen?´ (Die Beispiele sind nicht abschließend aufgezählt.)
– Erklären Sie Ihrem Kind, dass es ´Nein´ sagen darf – Botschaft: ´Keiner darf etwas verlangen, was du nicht möchtest!´
– Üben Sie kleine Rollenspiele – ´Was-tue-ich-wenn´-Spiele.
– Warnen Sie nicht vor ´Fremden´, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff ´fremd´ oftmals nicht umzugehen. Für Kinder sind bereits diejenigen nicht mehr fremd, die sich mit Namen vorstellen oder den Namen der Kinder kennen.
– Üben Sie mit Ihrem Kind, sich in bedrohlichen Situationen richtig zu verhalten – weglaufen, um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien, etc.
– Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich im Notfall Hilfe holen könnte – Geschäfte, Lokale, Ämter, Polizei.
– Ihr Kind sollte den Notruf 110 kennen. Erklären Sie, dass bei Gefahr mit dem Handy oder von einer Telefonzelle jederzeit die Polizei gerufen werden kann.
– Sie sollten wissen, wo Ihr Kind die Freizeit verbringt. Das Festlegen von Orten/Plätzen und ggf. Zeiten, wann und wo sich Ihr Kind aufhalten darf, kann dabei hilfreich sein.
– Legen Sie fest, mit wem Ihr Kind mitgehen darf, von wem es abgeholt werden darf. Die Regel lautet: ´Geh nur mit diesen Personen mit und niemandem sonst!´.
– Kinder sollten üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie
– nach dem Weg gefragt werden. Sie sollten nicht zu nah an ein Fahrzeug herantreten oder gar einsteigen.

Im Ernstfall – sollte Ihr Kind von solch einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen oder bedrängt wurde:
– Bewahren Sie bitte Ruhe.
– Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es in Sicherheit ist.
– Bestätigen Sie Ihrem Kind, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
– Glauben Sie Ihrem Kind. Hören Sie aufmerksam zu, ohne ´nachzubohren´.
– Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten. Machen Sie bitte keine Vorwürfe.
– Verständigen Sie im Ernstfall sofort die Polizei – auch dann, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

QuellePOL-NB
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