Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Schwerin wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, einen in dem Parkhaus seit mehreren Monaten abgestellten Pkw Smart in Brand gesetzt zu haben. Ihm wird vorgeworfen, sich Zutritt zu dem aufgrund vorangegangener Sachbeschädigungen nur notdürftig mit einer Kette gesicherten Pkw verschafft, dort geraucht und anschließend das Inventar des Fahrzeugs mittels offenen Feuers angezündet zu haben.
Durch die Hitzeentwicklung des vollständig ausgebrannten Fahrzeugs wurde das für jedermann zugängliche Parkhaus derart beschädigt, dass mehrere Stahlträger freigelegt wurden. Die Schäden am Gebäude werden derzeit von einem Statiker begutachtet.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Brandursache beauftragt. Der ausgebrannte Pkw konnte zwischenzeitlich sichergestellt werden. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens können gegenwärtig noch keine Angaben gemacht werden.
Den schnellen Ermittlungserfolg verdanken Polizei und Staatsanwaltschaft dem Hinweis einer Zeugin, der gegenüber der Beschuldigte eingeräumt haben soll, beim Rauchen eingeschlafen und erst aufgewacht zu sein, als der Pkw bereits gebrannt habe.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis:
§ 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB (Schwere Brandstiftung) – Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer … eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, … durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört zu haben.
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Brandgeschehen im Parkhaus am Dreescher Markt – mutmaßlicher Verursacher in Untersuchungshaft
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