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Zusammenfassung zum Fußballspiel des F.C. Hansa Rostock gegen den Hamburger SV

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Rostock (ots) – Am gestrigen Sonntag hat die erste Heimspielbegegnung des F.C. Hansa Rostock in der Rückrunde der 2. Bundesliga stattgefunden. Der F.C. Hansa Rostock traf auf den Hamburger SV. Im Vorfeld wurde diese Begegnung als Risikospiel eingestuft. Insgesamt 2000 Beamte waren im Einsatz, um die Spielbegegnung abzusichern. Unterstützt wurde die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hierbei von Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie der Bundespolizei. Zusätzlich erfolgte der gelungene Einsatz von Drohnen, die von speziell ausgebildeten Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V gesteuert wurden. Hierdurch konnte die Einsatzzeit des Polizeihubschraubers erheblich verkürzt und die Auswirkungen auf Unbeteiligte reduziert werden.

Etwa 1300 Gästefans reisten mit der Bahn nach Rostock. Die An- und Abreise der Fans beider Vereine verlief, insbesondere durch den Einsatz eines Entlastungszuges, größtenteils störungsfrei. Bei der Abreise eines ICEs kam es nach Spielende am Hauptbahnhof zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines Hansa-Fans. Durch das schnelle Einschreiten der Bundespolizei konnten die unterschiedlichen Fanlager getrennt und weitere Auseinandersetzungen unterbunden werden.

Vor dem Spiel konnten im Rostocker Stadtteil Schmarl durch Einsatzkräfte mehrere Personen festgestellt werden, die diverse Schutzbewaffnung (Quarzhandschuhe, Mundschutz und Sturmhauben) bei sich hatten. In diesem Zusammenhang wurden fünf Personen in Gewahrsam genommen.

Mehrere Fans des Hamburger SV meldeten sich bei der Polizei und zeigten an, dass ihre mitgeführten Fanutensilien im Bereich des Stadionumfeldes durch unbekannte Tatverdächtige geraubt wurden. Insgesamt sind in diesem Zusammenhang bislang fünf Strafanzeigen aufgenommen worden.

Während des Spiels und in der Halbzeitpause wurde Pyrotechnik in erheblichem Ausmaß im Gästeblock sowie in geringerem Umfang auf der Südtribüne gezündet. Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurden aufgenommen.

QuellePOL-HRO
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