Schwerin – Am 4. Juni findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin statt. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die Mitarbeit von etwa 700 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern erforderlich.
Die Landeshauptstadt sucht noch Freiwillige, die bei der Durchführung der anstehenden Wahl am 4. Juni, sowie zur möglichen Stichwahl am 18. Juni in den Wahlvorständen behilflich sein können.
Unter www.schwerin.de/wahlhelferinnen-und-wahlhelfer sind alle Informationen zu den Tätigkeiten des Wahlehrenamtes sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung enthalten.
Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können noch bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden: Per Post an die Landeshauptstadt Schwerin, Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin; per Mail unter wahlhelfer@schwerin.de oder per Fax unter der 0385 545 1749.
Für Rückfragen sind Frau Hentschel und Herr Hoeland unter den Telefonnummern 0385 545 -1747 bzw. -1746 für Sie erreichbar.
Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt wird wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen unter anderem die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahlabend.