Schwerin – Oberbürgermeister Rico Badenschier hat drei Beschlüsse zurückgewiesen, die die Stadtvertretung in ihrer letzten Sitzung am 25. September gefasst hat. Zwei Widersprüche und eine Beanstandung wurden dem Stadtpräsidenten Sebastian Ehlers schriftlich übermittelt.
Es handelt sich um den Beschluss der Stadtvertretung, die Neuzuordnung des Fachdienstes Stadtentwicklung und Wirtschaft in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters rückgängig zu machen: „Die Verlagerung des Fachdienstes ist im Rahmen der Entscheidungshoheit des Oberbürgermeisters rechtmäßig“, sagt Stadtoberhaupt Rico Badenschier. „Es hätte nur dann einer Zustimmung der Stadtvertretung bedurft, wenn dadurch mehr als zehn Prozent der Dienstposten verlagert worden wären. Das ist aber nicht der Fall.“ Da die Stadtvertretung einen Widerspruch des Oberbürgermeisters in ihrer Sitzung vom 25. September abgelehnt und ihren rechtswidrigen Beschluss nochmals bekräftigt hatte, hat der Oberbürgermeister nun die Kommunalaufsicht im Innenministerium über seine Beanstandung des rechtswidrigen Beschlusses informiert.
Widersprochen hat der Oberbürgermeister außerdem dem rechtswidrigen Beschluss der Stadtvertretung, die sofortige Weiterarbeit des Fachdienstes Stadtentwicklung am B-Plangebiet „Warnitzer Feld“ durch Fristsetzungen für bestimmte Planungsstände zu erzwingen.
Oberbürgermeister Rico Badenschier hatte die Vertretung zuvor über veränderte Prioritäten der künftigen städtebaulichen Entwicklung informiert. So soll die Ausweisung neuer Baugebiete am Stadtrand zugunsten der Entwicklung innerstädtischer Bau- und Sanierungsflächen zurückgestellt werden. „Es gibt wesentlich ältere B-Plangebiete für den innerstädtischen Wohnungsbau, die bisher nicht umgesetzt wurden, so das Quartier am Hopfenbruch (2015) oder das Baugebiet Wohnpark Paulshöhe (2018). Die Priorisierung war stets Aufgabe der Verwaltung und wenn die Stadtvertretung jetzt festlegen möchte, in welcher Reihenfolge die beschlossenen Baugebiete umgesetzt werden sollen, dann muss zuvor die Bedeutung aller Baugebiete im Verhältnis zueinander abgewogen werden“, sagte der Oberbürgermeister. Er verwies zudem auf andere Beschlüsse wie das städtische Bodenschutzkonzept und die Ausrufung des Klimanotstands, die die Versiegelung schützenswerter Naturräume in dem geplanten Umfang als nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen.
Der dritte Widerspruch betrifft die Verwendung einer Sonderbedarfszuweisung des Landes über eine Million Euro. Das Geld erhalten Kommunen für Investitionen, die besonders viele Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht haben. Die Investitionen sollen möglichst die Akzeptanz von Flüchtlingsintegration in den betroffenen Stadtteilen erhöhen. Deshalb möchte die Schweriner Stadtverwaltung das Geld auf mehrere Projekte in verschiedenen Stadteilen aufteilen. Die Stadtvertretung hatte dagegen beschlossen, die Sonderbedarfszuweisung vollständig dem SV Neumühle für die Errichtung eines Kleinfeld-Kunstrasen-Platzes zur Verfügung zu stellen.
„Ich möchte der Stadtvertretung mit diesem Widerspruch die Chance geben, diesen Beschluss noch einmal zu überdenken und Alternativen in den Fachausschüssen zu diskutieren. Ich sehe ebenfalls den Bedarf des SV Neumühle, der eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit leistet. Die Verwaltung würde aber gern einen anderen Weg aufzeigen, wie dort relativ schnell gebaut werden kann“, erklärte Badenschier. Auch aus finanzrechtlicher Sicht sei die Entscheidung der Stadtvertretung nicht ausgereift. Ungeklärt ist, ob die Mittel der Sonderbedarfszuweisung für den neuen Kunstrasen-Platz überhaupt ausreichen und wie der Eigenanteil der Kommune erbracht werden soll. „Außerdem gibt es in Schwerin Stadtteile, in denen der Ausländeranteil über 30 Prozent liegt. Ich würde es begrüßen, wenn sich die Stadtvertretung auch noch einmal mit der Frage beschäftigt, ob der Förderzweck der Integration mit anderen Projekten besser erfüllt werden kann.“