Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Ludwigslust heute Haftbefehl wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr sowie der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen einen 51-jährigen marokkanischen Staatsbürger erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte, der mit einem Lkw aus den Niederlanden kommend auf der A24 in Richtung Berlin unterwegs war, wurde am 16.01.2024 im Rahmen einer Zollkontrolle durch Beamte des Hauptzollamts Stralsund kontrolliert. Im Fahrzeug stellten die Beamten Haschisch mit einem Gesamtgewicht von 77,9 Kilogramm fest. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die aufgefundenen Betäubungsmittel in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben, damit diese hier gewinnbringend veräußert werden können.
Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.