Schwerin (ots) – Seit dem 15.1. werden Schweriner Bürger wiederkehrend von falschen Polizisten mit dem Hinweis angerufen, dass kriminelle Banden speziell Sie als zukünftige Opfer ausgewählt haben.
Wann sollten Sie bei derartigen Fällen stutzig werden? Schauen Sie sich zum einen die Telefonnummer des Anrufers an. Sie selber wählen die 110, um die Polizei in Notsituationen zu erreichen, andersherum wird die Polizei aus technischen Gründen aber nie mit dieser Rufnummer bei Ihnen anrufen. Zum anderen tätigt die Polizei keine Präventivanrufe. Wenn Sie als Einzelperson vor Straftaten gewarnt werden, werden Sie persönlich oder postalisch kontaktiert. Achten Sie weiterhin auf die Anrufzeiten der vermeintlichen Polizisten. In den zurückliegenden Fällen fanden diese nach 20 Uhr statt. Inhaltlich ist wichtig zu wissen, dass die Polizei keine Nachfragen zu Ihrem Vermögen tätigt oder Sie auffordert Geld von Ihrem Konto abzuheben.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall den Namen des Anrufers sowie seine Telefonnummer geben und beenden Sie das Telefonat. Im Anschluss rufen Sie ihre örtlich zuständige Polizei an und hinterfragen den vorherigen Anruf.