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Nutzungsordnung für öffentliche Anleger in Kraft

Schwerin optimiert die Nutzung von Anlegestellen für Wassersportler

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Schwerin – Seit etwa einem Monat gilt in der Landeshauptstadt Schwerin eine neue Nutzungsordnung für öffentliche Steganlagen und Anlegestellen. Diese regelt die maximale Park- bzw. Liegezeiten für Boote an fünf städtischen Anlegestellen: ein Abschnitt der Kaikante am Ziegelinnensee vom nördlichen Ende bis zum Speicherhotel, die Anlegestelle Kaninchenwerder, die Anlegestelle „Am Beutel“, die Kanuanlegestelle Wendenhof sowie den Anlegesteg in Mueß nahe der Störkanalmündung.

Ziel der Neuregelung ist es, die Anlegestellen einer breiten Mehrheit von Wassersportlern zur Verfügung zu stellen und eine Dauernutzung durch Einzelne zu vermeiden. Die maximale Liegedauer der Anlegestellen „Am Beutel“, am Wendenhof und an der Störkanalmündung liegt jetzt bei 4 Stunden. Im Bereich der Kaikante am Ziegelinnensee darf maximal 24 Stunden festgemacht werden und für die Bootsanlegestellen in der neuen Hafenanlage auf Kaninchenwerder gilt eine maximale Liegezeit von 72 Stunden.

Im eigenen Interesse sollte die Nutzungsordnung eingehalten werden, denn Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Nutzungsordnung ist unter www.schwerin.de/bekanntmachungen zu finden. Eine entsprechende Beschilderung folgt.

Für die neu geschaffenen Liegeplätze in der Hafenanlage auf Kaninchenwerder wurden moderate Gebühren eingeführt. Hier hat die Stadt in die wassertouristische Infrastruktur investiert, um touristische Übernachtungen auch auf dem Wasser attraktiver zu machen. Für die Bootsführer stehen nicht nur moderne Liegeplätze, sondern auch Versorgungssäulen für Strom und Wasser zur Verfügung, die bewirtschaftet werden müssen. Die Tagesgebühr mit Übernachtung beträgt auf Kaninchenwerder 10 Euro, die Kurzzeitliegegebühr einen Euro je Stunde.

Ein Wermutstropfen bleibt der öffentliche Anleger „Am Beutel“ in der Werderstraße. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Konstruktion stark verwittert ist und die sichere Nutzung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen koordiniert die Wiederherstellung des Anlegers. Anfang September soll der Steg wieder freigegeben werden.

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