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Waffen und gefährliche Gegenstände auf dem Bürgerfest streng verboten

Burgsee darf während der Einheits-Feierlichkeiten nicht befahren werden

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Schwerin – Zusätzlich zu den Regelungen des Sicherheitskonzeptes für die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit vom 2. bis 4. Oktober in Schwerin veröffentlicht die Landeshauptstadt heute eine Allgemeinverfügung, um ein Waffenverbot auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und ein Befahrensverbot für den Burgsee zu erlassen.

Der Burgsee ist danach vom 2. Oktober ab 9 Uhr bis 3. Oktober, 24 Uhr gesperrt. Unter das Waffenverbot fallen sowohl das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes als auch das Mitführen gefährlicher Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können.

Diese sind:

  • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, einschließlich Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
  • Luftdruck- und C02-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. Ball Bearing Guns,
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile,
  • Schleudern und Katapulte,
  • Distanzelektroimpulsgeräte (Taser) und Betäubungsstäbe,
  • handlungsunfähig machende oder herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgase, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier)-Abwehrsprays,
  • spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren, Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser, Teppichmesser, Japansägen, Schwerter und Säbel, Eisäxte und Eispickel,
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft wie Schraubendreher und Meißel,
  • Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können und diese nicht bereits vom gesetzlichen Waffenverbot umfasst sind, einschließlich: Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger und Kubotan, Brecheisen.

Außerdem ist das Mitführen von Drohnen und zugehörigen Fernbedienungen untersagt. Die Einzelheiten regelt eine Allgemeinverfügung, die am heutigen Tag unter www.schwerin.de veröffentlicht wird.

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