Schwerin – Die Parkmöglichkeiten an der Sport- und Kongresshalle sind für die kommenden Veranstaltungen vorerst abgesichert. Das betrifft auch den Behelfsparkplatz im Stadion Lambrechtsgrund. Dieser wurde eigens geschaffen, um während der Bauphase für die Radsporthalle ein Zuparken der Von-Flotow-Straße und Umgebung und damit eine übermäßige Belastung für die Anwohner bei Großveranstaltungen zu vermeiden.
Zwar hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 22. November entschieden, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr für den Behelfsparkplatz nicht durch den östlichen Teil der Von-Flotow-Straße geführt werden darf. Dagegen hat die Stadt jedoch am 3. Dezember Beschwerde eingelegt, so dass diese Eilentscheidung nicht rechtskräftig ist.
Die Stadt hatte die Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm im Genehmigungsverfahren geprüft, dieses aber nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend dokumentiert. Das wird jetzt umgehend nachgeholt. Das Verwaltungsgericht hatte ausdrücklich bestätigt, dass von der Nutzung des Parkplatzes selbst keine unzumutbaren Immissionen zulasten der Anwohner ausgehen.