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Behelfsparkplatz Lambrechtsgrund für Silly-Konzert nutzbar

Gericht gibt Zu- und Abfahrt über Von-Flotow-Straße frei

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Schwerin – Der Behelfsparkplatz im Stadion Lambrechtsgrund kann für das Silly-Konzert am Samstag in der Sport- und Kongresshalle wie vorgesehen genutzt werden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am Freitag die Nutzung der Von-Flotow-Straße als Zu- und Abfahrt freigegeben.

Der Behelfsparkplatz wurde eigens geschaffen, um während der Bauphase für das Radsportzentrum MV ein Zuparken der Von-Flotow-Straße und Umgebung und damit eine übermäßige Belastung für die Anwohner bei Großveranstaltungen in der Sport- und Kongresshalle zu vermeiden.

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