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Einbrüche in Pingelshagen und Schwerin Warnitz

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Pingelshagen/Schwerin Warnitz – Am vergangenen Wochenende kam es in den Ortschaften Pingelshagen und Schwerin Warnitz zu mehreren Einbrüchen, die nun die Kriminalpolizei auf den Plan gerufen haben. Die Ermittler suchen dringend nach Zeugen, die Hinweise zu den Taten geben können.

Am Samstagabend, dem 14. Dezember, wurde der Polizei in Gadebusch ein Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Straße Am Tannenberg in Pingelshagen gemeldet. Unbekannte Täter waren im Laufe des Nachmittags gewaltsam in das Haus eingedrungen, hatten die Räumlichkeiten durchsucht und Bargeld entwendet. Der Gesamtschaden wird auf rund 800 Euro geschätzt.

Ein weiterer Einbruch in ein Einfamilienhaus in der gleichen Straße wurde am Montagmorgen gemeldet. Auch hier drangen die Täter am Nachmittag des 14. Dezember gewaltsam in das Haus ein. Neben Wertgegenständen entwendeten sie einen blauen Audi A4, der zur Tatzeit mit einem Kennzeichen der Ortskennung NWM versehen war. Der Sachschaden liegt im unteren dreistelligen Bereich, während der Gesamtschaden derzeit nicht beziffert werden kann.

Zusätzlich wurde am Samstag ein Einbruch in ein Einfamilienhaus im Schweriner Stadtteil Warnitz verübt. Nach bisherigen Erkenntnissen drangen die Unbekannten zwischen 16.30 Uhr und 19 Uhr in das Wohnhaus im Forstweg ein und durchsuchten die Räumlichkeiten. Angaben zum Stehlschaden liegen bislang nicht vor.

Die Kriminalpolizei hat in allen Fällen Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer Hinweise zu den Taten, den Tätern oder dem Verbleib des gestohlenen Fahrzeugs geben kann, wird gebeten, sich zu melden. Auch Personen, die ungewöhnliche Beobachtungen gemacht oder verdächtige Aufzeichnungen mit ihren Überwachungsanlagen festgehalten haben, sind aufgerufen, sich zu melden.

Hinweise können an die Polizeireviere in Gadebusch unter der Telefonnummer 03886 722-0 und Schwerin unter der Telefonnummer 0385 5180-2224 sowie an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

QuellePOL-HRO
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