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Was ist neu im neuen Jahr?

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Schwerin – Stadt versendet im Januar neue Grundsteuerbescheide
Die Reform der Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Landeshauptstadt wird im Januar neue Grundsteuerbescheide an alle Steuerpflichtigen versenden. Dies ist erforderlich, um die Ergebnisse der Grundsteuerreform in Schwerin umzusetzen. Steuerpflichtige helfen der Stadtkasse, wenn sie erst zahlen, nachdem ihnen der neue Grundsteuerbescheid mit dem neuen Zahlbetrag vorliegt. Sofern ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, sollte dieser zum Jahresende 2024 beendet und nach dem neuen Steuerbescheid neu eingerichtet werden. Bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen nutzt die Stadtkasse weiter, wenn der Lastschrifteinzug auf dem Steuerbescheid ausgewiesen ist.

Straßenreinigung und Winterdienst werden teurer
Ab 1.1.2025 steigen die Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Schwerin. Die Gebühren mussten für die Jahre 2025 bis 2027 neu kalkuliert werden, weil sie in den letzten drei Jahren nicht mehr kostendeckend waren. Die Gebühren werden in den 5 Reinigungsklassen um durchschnittlich 28,6 Prozent angehoben. Die Straßenreinigung umfasst neben der Sommerreinigung auch den Winterdienst auf Straßen und Plätzen in städtischer Zuständigkeit. Die Leistungen werden zu einem Viertel durch die Kommune selbst und zu drei Vierteln mit Gebühren der Anliegerinnen und Anlieger finanziert. Die Gebührenerhöhung resultiert insbesondere aus starken Preissteigerungen und  Kostensteigerungen für Personal und Energie.

Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren wird eingeführt
Zu Beginn des Jahres 2025 wird die Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren eingeführt. Alle Asylbewerber im laufenden Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz werden mit der Bezahlkarte ausgestattet. Das sind in Schwerin derzeit etwa 250 Personen. Die Bezahlkarte funktioniert technisch wie eine normale Debitkarte. Mit dieser Karte können Geldabhebungen am Geldautomaten, aber auch in Geschäften erfolgen. Mit der Bezahlkarte kann ganz normal der Einkauf im Laden bezahlt werden.  

Neuerungen im Bewohner- und Besucherparken
Die im April 2024 eingeführte Ausnahmeregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken wird aufgrund der weiterhin hohen Bauintensität im gesamten Innenstadtbereich und zahlreicher Großbaustellen noch einmal bis Ende 2025 verlängert. Ab 1. Januar 2025 steigen die Gebühren für das Bewohnerparken in Schwerin auf 120 Euro. Auch das Besucherparken in Bewohnerparkzonen wurde neu geregelt: Dazu sind jetzt im BürgerBüro des Stadthauses Blanko-Besuchertagesausweise für 10 € in unbegrenzter Stückzahl erhältlich. Die Mindestabgabe erfolgt im Dreier-Block für 30 € und nur an Bewohner der Parkzone. Bei Nutzung wird das Datum und Kennzeichen auf dem Tagesausweis selbstständig eingetragen und der Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug platziert. Der Besuchertagesausweis ist genauso teuer wie das reguläre Tagesparkticket, ermöglicht aber auch das ganztägige Parken in Bewohnerparkbereichen ohne Parkscheinautomaten.

Medienrückgabe in der Stadtbibliothek rund um die Uhr möglich
Ab dem 1. Januar 2025 ist der Zutritt zum Rückgabeautomaten der Stadtbibliothek im Klöresgang 3 jederzeit möglich. Egal, ob früh morgens, spät abends oder am Wochenende – eine Rückgabe der ausgeliehenen Bücher, DVDs und anderer Medien ist dann rund um die Uhr möglich. Zu beachten ist, dass Fernleihen aus anderen Bibliotheken, Medienkisten und Medien aus der Bibliothek der Dinge weiterhin herkömmlich an der Ausleihtheke zu den gewohnten Öffnungszeiten abgegeben werden.

Schweriner Serviceportal wird auf BundID umgestellt
Schwerinerinnen und Schweriner müssen ihr MV-Nutzerkonto auf die Bund ID umstellen, wenn sie digitale Dienstleistungen der Landeshauptstadt, des Landes oder Bundes weiterhin über das städtische Serviceportal nutzen möchten. Das BundID-Nutzerkonto kann mit der Onlinefunktion des Personalausweises angelegt werden, aber auch wie bisher nur mit dem Benutzernamen und einem Passwort. Wichtig ist, bei der Registrierung zur BundID, dieselbe E-Mail-Adresse wie beim MV-Nutzerkonto zu verwenden. So stellt man sicher, dass man weiterhin auf bereits eingereichte Anträge zugreifen kann. Die Umstellung sollte man bis zum 28. Januar 2025 erledigen. Danach werden die alten MV-Nutzerkonten deaktiviert.

Jagdschein: Online-Antrag ab sofort möglich
Die Landeshauptstadt Schwerin hat ihren digitalen Services erweitert: Ab sofort besteht die Möglichkeit, Jagdscheine online zu beantragen oder verlängern zu lassen. Über das  persönliche Nutzerkonto BundID können sowohl der entsprechender Antrag als auch die dafür notwendigen Formulare direkt online eingereicht werden. Auch die Jagdscheingebühr ist ab sofort online zahlbar.

Vorgezogene Bundestagswahl 2025: Frist für Briefwahl verkürzt sich deutlich
Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 müssen viele Fristen verkürzt werden. Auch die Briefwahl ist hiervon betroffen: Es werden voraussichtlich nur etwa 14 Tage zur Verfügung stehen, unter Umständen auch weniger, um per Briefwahl abzustimmen. In dieser Zeit müssen die Wählerinnen und Wähler die Wahlunterlagen erhalten, ausfüllen und zurücksenden. Der Rückweg der Briefwahlunterlagen liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Wenn möglich sollte der Wahlbrief direkt zur Wahlbehörde gebracht werden. Auch Wahlhelfer, die am Wahltag in den Wahllokalen oder Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung mitwirken wollen, werden noch gesucht. Sie können sich unter www.schwerin.de bei der Wahlbehörde melden.

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