Schwerin – Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin hat eine heute Mittag bei der Landeshauptstadt angemeldete Demonstration unter freiem Himmel mit bis zu 100.000 Teilnehmern per Ordnungsverfügung untersagt. Die Demonstration war für 22 Uhr auf dem Schweriner Marktplatz angemeldet worden. Diese Untersagung gilt auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung.
Der Anmelder der Demonstration stammt nicht aus Mecklenburg-Vorpommern und wendet sich mit seiner Demonstrationsanmeldung in Schwerin gegen die Untersagung einer in Greifswald angemeldeten Versammlung.
Schwerin möchte mit dem Verbot der Spontandemonstration eine Versammlung ohne Versammlungsleiter verhindern und der Corona-Landesverordnung entsprechen.
Die Versammlungsleiter hätten bereits mit ihrer Reise nach Mecklenburg-Vorpommern gegen die Corona-Landesverordnung verstoßen und wurden umgehend zu Ausreise aus dem Bundesland aufgefordert. Ohne Versammlungsleiter sei ein reibungsloser Ablauf einer Versammlung nicht zu gewährleisten. Es gelte zugleich weiterführende Grundrechte sowohl der Versammlungsteilnehmer als auch von unbeteiligten Dritten zu schützen. Insbesondere liege es im öffentlichen Interesse, dass keine angemeldete Versammlung ohne Versammlungsleiter, und damit ohne Verantwortlichen, stattfindet.