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Haftbefehl wegen Messerangriffs in Schwerin

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am 1.11. gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Syrien einen Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Totschlags erlassen.
 
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 28.10. gegen 15.15 Uhr in Schwerin-Lankow im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung einem 23jährigen Landsmann mehrere Messerstiche, u.a. in den Oberkörper, versetzt zu haben, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat. Der Geschädigte musste noch am Tattag notoperiert werden. Er befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Tatverdächtige war zunächst flüchtig. Er hat sich diese Woche gestellt und befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
 
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
§ 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) –
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
§ 23 Abs. 2 StGB (Strafbarkeit des Versuchs) – Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

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