Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin weist darauf hin, dass die Anträge zum ausgeweiteten Unterhaltsvorschussgesetz noch nicht abschließend bearbeitet werden können und das Geld daher noch nicht ausgezahlt wird. Die bereits im Juni beschlossene Ausweitung des Gesetzes wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Nach der Veröffentlichung werden alle gestellten Anträge priorisiert abgearbeitet.
Das Geld wird dann auch rückwirkend zum 1. Juli ausgezahlt.
Bereits seit dem 19. Juni können Alleinerziehende im Fachdienst Jugend ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz stellen. Bis zum 2.8. lagen bereits 434 Anträge vor. Anträge aufgrund der künftigen Gesetzgebung können wie bisher mit Terminabsprache im Stadthaus abgegeben werden.
Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Das novellierte Gesetz sieht vor, den Bezug des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten (bisher bis 12. Lebensjahr) und die Befristung von bisher 72 Leistungsmonaten aufzuheben.