Schwerin – Mit einer Schranke, die wie die Zufahrt zu einem Parkplatz funktioniert, regelt der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin das Befahren des Waldfriedhofes neu. Das System gilt ab 1. Juli und kann von allen Friedhofsbesuchern genutzt werden.
Ob Besuch einer Grabstätte oder Pflege der Ruhestätten von Angehörigen – für manchen Besucher des Waldfriedhofes sind die Wege einfach weit. Seit Bestehen des Waldfriedhofs ermöglicht deshalb die Friedhofsverwaltung das Befahren der Friedhöfe. Die Zufahrt auf den Waldfriedhof über den Eichenweg wird ab 1. Juli 2017 neu geregelt. „Die Zufahrt erfolgt jetzt während der Öffnungszeiten über ein Schrankensystem. Genau wie auf einem Parkplatz ist beim Einfahren ein Ticket anzufordern. Beim Verlassen des Friedhofes ist dieses Ticket am Kassenautomaten zu bezahlen, die Schranke öffnet und man kann das Gelände verlassen. So ist eine flexible und ungehinderte Zufahrt möglich. Alle Grabfelder sind auf asphaltierten Wegen gut zu erreichen", erklärt Martina Stanelle von der Friedhofsverwaltung. Die Vorteile für weniger mobile Friedhofsbesucher liegen auf der Hand. Sie können während der Öffnungszeiten des Waldfriedhofs (Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, außer an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember) das Areal befahren, unabhängig davon, ob das Kundenbüro geöffnet ist oder nicht. Hier musste bisher die Gebühr zum Befahren entrichtet und die Befahrgenehmigung in Empfang genommen werden. Der Weg ins Kundenbüro entfällt. Für eine einmalige Befahrgenehmigung ist wie bisher eine Gebühr von fünf Euro zu entrichten. Zu beachten ist, dass ein Bußgeld von 10 Euro anfällt, wenn der Friedhof nach Ablauf der Öffnungszeit verlassen wird. Dieses wird direkt am Kassenautomaten erhoben.
Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis die Merkmale Bl oder aG vermerkt haben, können auch weiterhin kostenlos eine Jahresgenehmigung in Form einer Chipkarte erhalten. Alle anderen Schwerbehinderten bekommen die Jahresgenehmigung ebenfalls in Form einer Chipkarte für eine Gebühr von 20 Euro. Für alle Chipkarten ist ein einmaliger Pfand von 20 Euro zu entrichten. Die bisherigen Jahresgenehmigungen gelten künftig nicht mehr. In einer Übergangsphase werden für alle noch geltenden Genehmigungen die neuen Chipkarten ausgegeben. Diese sind jedoch nur im Kundenbüro am Waldfriedhof erhältlich. Sie gelten bis zum Auslaufen der bisherigen Frist. Grundsätzlich ist es jedem möglich, den Waldfriedhof zu befahren. „Es versteht sich von selbst, dass die Fahrweise angemessen und rücksichtsvoll gegenüber Trauerfeierlichkeiten und anderen Friedhofsbesuchern ist und dem Ort als Ruhestätte gerecht wird", sagt Martina Stanelle.
Auf dem Alten Friedhof der Landeshauptstadt gilt weiterhin die Tagesgenehmigung zum Befahren, die fünf Euro kostet. Eine Jahresgenehmigung kann für 36 Euro erworben werden. Schwerbehinderte zahlen hier 20 Euro, um in den Öffnungszeiten den Alten Friedhof zu befahren. Auch hier gilt: Schwerbehinderte Menschen, die in ihren Ausweisen die Merkmale Bl und/oder aG vermerkt haben, können mit entsprechender Genehmigung kostenlos mit dem Fahrzeug die Grabstätten erreichen. Alle Genehmigungen für den Alten Friedhof sind im Kundenbüro des Waldfriedhofs oder im Servicebüro auf dem Alten Friedhof erhältlich. Hier beantworten Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gern auch Fragen.