Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehl gegen einen 38jährigen Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des Diebstahls in sieben besonders schweren Fällen, davon in zwei Fällen im Versuch, erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in der Zeit vom 26.1. bis zum 11.4. zweimal die Fensterscheiben einer Arztpraxis, viermal die einer Apotheke sowie einer Gaststätte eingeschlagen, die Fenster anschließend entriegelt und sich durch die so entstandenen Öffnungen Zutritt zu den Geschäftsräumen verschafft zu haben. Ihm wird vorgeworfen, aus den Geschäftsräumen Medikamente und Bargeld in Höhe von insgesamt ca. 1.000,00 € entwendet zu haben. Dabei soll er in zwei Fällen durch aufmerksam gewordene Hausbewohner bei der Tatausführung gestört und ohne Diebesgut vom Tatort geflüchtet sein.
Der gestern erfolgten Festnahme gingen umfangreiche Ermittlungen des Kriminalkommissariats Schwerin voraus, in denen unter anderen Spuren gesichert und untersucht, Videoaufzeichnungen ausgewertet und Zeugen vernommen worden sind.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis:
In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.