Schwerin – In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge haben Beamte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern am 3.4. in Schwerin elf Durchsuchungsbeschlüsse gegen sieben Beschuldigte vollstreckt.
Den Beschuldigten, sechs Männern und einer Frau, im Alter zwischen 25 und 51 Jahren aus Schwerin, wird vorgeworfen, in mehreren Fällen in Hamburg Betäubungsmittel erworben und diese anschließend gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Dabei sollen sie arbeitsteilig vorgegangen sein.
Zwei Beschuldigte wurden am Montagvormittag im Zuge einer mutmaßlichen Rauschgiftlieferung in Schwerin durch Beamte des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern festgenommen.
Die sich daran anschließenden strafprozessualen Maßnahmen führten zur Festnahme von vier weiteren Beschuldigten und zur Sicherstellung von ca. 2 Kilogramm Marihuana, ca. 220 Gramm Kokain, geringen Mengen Amphetamin, Betäubungsmittel- bzw. Dealerutensilien (Feinwaagen, Verpackungsmaterialien), 2.460,00 € Bargeld, einer Schreckschusswaffe sowie einer Luftdruckwaffe.
Das Amtsgericht Schwerin hat gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen vier Beschuldigte Haftbefehle wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern weisen auf die Unschuldsvermutung hin.