Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Mann aus Neuhof bei Bobitz wegen des Verdachts des unerlaubten Anbaus und unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zum Teil unter Anwendung von Waffen, erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte steht derzeit wegen gleichgelagerter Straftaten unter laufender Bewährung.
Am 2.2. hatten Kräfte der Kriminalpolizei Schwerin und der Staatsanwaltschaft nach einem Hinweis aus der Bevölkerung das Wohnhaus mit Nebengelassen des Beschuldigten in Neuhof durchsucht und dabei eine professionell errichtete und betriebene Cannabis-Indoorplantage mit insgesamt 285 Cannabispflanzen sowie bereits verkaufsfertig abgepacktes Marihuana in einer Menge von 2,25 Kilogramm vorgefunden. Unmittelbar neben den Betäubungsmitteln stand griffbereit eine scharfe Luftdruckwaffe. Darüber hinaus stellten die Beamten 12.000,00 Euro Bargeld, weitere Schusswaffen mit 2.000 Schuss Munition und etwa 100 Kilogramm hochexplosiven Sprengstoff sicher.
Angesichts dieser Menge entschlossen sich die hinzugerufenen Beamten des Munitionsbergungsdienstes den Sprengstoff noch vor Ort auf einem nahegelegenen Feld zu vernichten. Hierbei kam es zu einer Verpuffung, in deren Folge sich ein Beamter erheblich verletzte.
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Führung von Waffen sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.