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Tod in der Gaststätte „Fellfresse“

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Schwerin – Am Abend des 05.11.2016 kam es in dem Lokal „Fellfresse“ zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 26 Jahre alten Mann aus Wismar und mehreren Teilnehmern eines Dart-Turniers, in deren Verlauf der 26jährige verstorben ist.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Tod des Mannes durch ein Verschulden Dritter verursacht worden ist. Die rechtsmedizinische Untersuchung der Leiche sowie die durchgeführten feingeweblichen und toxikologischen Untersuchungen haben ergeben, dass als Todesursache ein Ersticken durch eine Brustkorbkompression, begünstigt durch die hochgradige Erregung und alkoholische Beeinflussung des Verstorbenen, in Betracht kommt.

Dem Beschuldigten, der nach Aussage zahlreicher Zeugen den aggressiv auftretenden und andere Gäste angreifenden Verstorbenen zu Boden gebracht und dort niedergedrückt haben soll, wird vorgeworfen, die Fixierung über das erforderliche Maß hinaus aufrecht erhalten und dadurch den Tod verursacht zu haben. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird unter anderem zu klären sein, ob der Tod für den Beschuldigten in der konkreten Situation vorhersehbar gewesen ist.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB).

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