Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben insgesamt 165 Milcherzeuger im Rahmen der ersten Antragsrunde am Milchverringerungsprogramm der EU teilgenommen. Mit dem Monat Dezember endet der Verringerungszeitraum und die Landwirte können nun ihre Anträge auf Milchverringerungsbeihilfe stellen. Dafür hält die EU 150 Mio. € aus dem im Sommer 2016 aufgelegten 500 Mio. € umfassenden Hilfspaket bereit.
„Bei uns im Land haben sich die Landwirte der ersten Antragsrunde dazu verpflichtet, insgesamt knapp 26 Millionen kg Milch weniger als in den gleichen drei Vorjahresmonaten zu erzeugen. Nun ist es an der Zeit, die reale Anlieferung mit der geplanten zu vergleichen und Bilanz zu ziehen. Wenn alle Milcherzeuger, die zur Teilnahme an der Milchverringerungsbeihilfe von den Staatlichen Ämtern zugelassen wurden, tatsächlich die zugesagte Verringerung in der Milcherzeugung nachweisen, dann könnten rund. 3,5 Mio. € nach MV fließen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Der Zahlungsantrag, den die Landwirte nun stellen können, ist formgebunden und wird für jeden Milcherzeuger in der HIT/ZID-Datenbank erstellt. Ab dem 1. Januar 2017 werden die entsprechenden Antragsformulare online verfügbar sein. Diese ausgefüllten Dokumente sind mit den Milchgeldabrechnungen der Monate Oktober bis Dezember 2016 fristgerecht, d.h. bis spätestens zum 14. Februar 2017 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des LU und auf der HIT/ZID-Datenbank zu finden.
Die Auszahlung der Beihilfe wird nach den notwendigen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bis spätestens zum 31.03.2017 erfolgen.
Die Milcherzeugung ist EU-weit und auch in Deutschland seit dem Frühsommer 2016 rückläufig, die Nachfrage ist weltweit angestiegen. „Dies zusammen hat dann endlich zu höheren Marktpreisen und nun auch zu höheren Auszahlungspreisen geführt“, so der Minister.
Kürzlich wurde im Bundesrat auch der Weg frei gemacht für eine weitere Beihilfe für Milcherzeuger, finanziert aus dem zweiten EU-Hilfspaket. Bei der sogenannten Milchsonderbeihilfe wird eine finanzielle Unterstützung dafür gewährt, dass in den Monaten Februar bis April 2017 nicht mehr Milch angeliefert wird als in den gleichen Monaten des Vorjahres 2016. Sofern Milchbauern diese Voraussetzung erfüllt haben, erhalten sie nachträglich für die Milchanlieferung im Zeitraum Dezember 2015 bis November 2016 0,36 ct/kg.
Ab Januar 2017 können ebenfalls die Anträge für die Milchsonderbeihilfe gestellt werden können. Diese Maßnahme wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt, wird aber ebenfalls über die HIT/ZID-Datenbank abgewickelt. „Ich bitte die Milcherzeuger deshalb, bei der Antragstellung besonders aufmerksam vorzugehen, damit es beim Ausfüllen der verschiedenen Anträge nicht zu Verwechslungen zwischen beiden Programmen kommt“, sagte Backhaus.