Schwerin (ots) – Am 16.9. gegen 9.15 Uhr kam es in Schwerin An der Crivitzer Chaussee, Kreuzung Plater Straße, zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten. Darunter ein 3-jähriges Kind. Die Polizei ermittelt nun wegen gleich mehrerer Verstöße.
Zum einen besteht der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB aufgrund von Medikamenteneinnahme. Die Polizei warnt: Viele Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und eine unbedachte Einnahme kann so zu Unfällen führen. Ob man nach der Einnahme von Medikamenten noch ein Kraftfahrzeug führen darf, hängt grundsätzlich von den Wirkstoffen und den möglichen Nebenwirkungen ab. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über mögliche Beeinträchtigungen!
Zum anderen wurde das verletzte Kleinkind nicht auf einer geeigneten Sitzerhöhung transportiert. In Deutschland gilt eine Kindersitzpflicht bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder einer Körpergröße von 1,50 Meter. Zudem sind die Sitze in verschiedene Gewichtsklassen unterteilt. Bitte nutzen Sie unbedingt die für ihr Kind geeignete Sitzerhöhung, um es ausreichend zu schützen!