- Anzeige -

Geflügelpest: Gefahr nicht gebannt – weiterhin Vorsicht geboten

- Anzeige -

Im Binnenland werden noch immer Wildvögel tot aufgefunden, die an der Geflügelpest H5N8 verendet sind.

Inzwischen konnte das hochpathogene H5N8-Virus hierzulande bei 116 Wildvögeln im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden. Im Ergebnis mussten in 38 Fällen Restriktionszonen eingerichtet werden. Im Hausgeflügelbestand sind es mittlerweile 11 bestätigte Seuchenobjekte.

Auch wurde ein australischer Emu in einem Tierpark in Ueckermünde infiziert, in dem erfreulicherweise alle übrigen Vögel bis heute als frei von der Geflügelpest bestätigt werden konnten. „Diese wertvollen Vögel waren vor dem Eintrag von Kot von oben geschützt und können somit den Besuchern des sehr schönen Tierparkes weiterhin Freude bereiten“, sagte Landwirtschaftschafts Dr. Till Backhaus.

Gleichwohl betonte er, dass das Virus in M-V immer noch massiv vorhanden ist: „Ich gehe davon aus, dass wir noch weit in die Adventszeit hinein gegen die Tierseuche kämpfen müssen. Unsere Fachleute im Ministerium, im Labor und in den Landkreisen arbeiten ohne Pause, auch an den Wochenenden.“

Backhaus: „Ich bitte alle Geflügelhalter und alle Rassegeflügel-Züchter um Verständnis, dass in der gegenwärtigen Situation das landesweite Aufstallungsgebot und die verordneten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Nur so kann die Geflügelpest im wahrsten Sinne des Wortes nicht auf fruchtbaren Boden fallen.“

Deutschlandweit ist das Virus der Geflügelpest bislang in 18 Hausgeflügel-Bestände gelangt. Insgesamt starben bundesweit 415 tot aufgefundene Wildvögel nachweislich an der hoch pathogenen Form der Aviären Influenza H5N8 (Geflügelpest).

In Schwerin sind derzeit keine Beobachtungs- und Sperrbezirke ausgewiesen.

Vom Beobachtungsgebiet betroffen sind die Hansestadt Wismar und alle Orte/Ortsteile in den Gemeinden Kalkhorst, Klütz, Boltenhagen, Damshagen, Warnow, Hohenkirchen, Zierow, Gägelow, Barnekow, Metelsdorf, Dorf Mecklenburg, Groß Stieten, Bobitz, Bad Kleinen, Hohen Viecheln, Zickhusen, Alt Meteln, Lübstorf, Seehof, Klein Trebbow, Ventschow, Jesendorf, Bibow, Lübow, Zurow, Benz, Neuburg, Hornstorf, Krusenhagen, Blowatz, Boiensdorf, Insel Poel, Dassow, Selmsdorf, Schönberg, Groß Siemz, Niendorf, Lüdersdorf, Lockwisch, Thandorf, Rieps, Utecht, Carlow, Schlagsdorf, Groß Molzahn, Dechow, Roggendorf, Kneese und innerhalb der Gemeinde Grevesmühlen die Orte/Ortsteile Barendorf, Hoikendorf und Everstorf.

Im Beobachtungsgebiet gilt:

– Gehaltene Vögel dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
– Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
– Der Besitzer von Hunden und Katzen hat sicherzustellen, dass diese keinen direkten Kontakt zu Wildvögeln haben. Das gilt für Gebiete, in denen sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, wie an Seen, Flüssen, Bächen, Feuchtbiotopen und am Küstengewässer.
– Geflügelhaltungen dürfen nur mit gereinigtem und desinfiziertem Schuhwerk betreten bzw. verlassen werden. Anderenfalls ist separates Schuhzeug zu verwenden. 
– Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden darf.
– Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

Es wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf. Die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen Nr. 2,5,6 und 7 zur Bekämpfung der Geflügelpest werden hiermit widerrufen.
 
Hinweis: Die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 2 bis 6 der Geflügelpestverordnung sind strikt einzuhalten.
 
Die Begründung kann bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, im Dienstgebäude Börzower Weg 3 in 23936 Grevesmühlen eingesehen werden.
 
Das Nichteinhalten der Anordnungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

- Anzeige -

Neueste Nachrichten

- Anzeige -

weitere Meldungen

- Advertisement -