Schwerin – Der Mittelweg wird zwischen dem Gosewinkler Weg und der Obdachlosenunterkunft ab Wochenmitte zur Einbahnstraße. Der Mittelweg ist dann auf diesem Abschnitt nur noch in Richtung Innenstadt befahrbar.
Die Maßnahme wird in der zweiten Wochenhälfte umgesetzt. Die Einbahnstraßenregelung ist nötig, um entlang des Mittelweges einen durchgehenden Gehweg in einer akzeptablen Breite zu markieren und abschnittsweise auch einen ausreichend breiten Parkstreifen zu schaffen. Die Richtung der Einbahnstraße entspricht im Wesentlichen den bisherigen Fahrgewohnheiten und sollte daher keine große Umstellung für die Anlieger bedeuten.
Die Einbahnstraße ist für den Radverkehr weiterhin in beide Richtungen befahrbar.