Schwerin – Die Kräfte des Polizeihauptrevieres Schwerin waren in der vergangenen Samstagnacht neben dem Altstadtfest auch aufgrund anderer polizeilich relevanter Sachverhalte im gesamten Stadtgebiet überschlagend im Einsatz.
Gegen 20.40 Uhr kamen die Beamten in Neumühle wegen einer gefährlichen Körperverletzung zum Einsatz. Hier wurde nach einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei 60 und 64-jährigen Männern dem Geschädigten im Streit eine Bierflasche ins Gesicht geschlagen. Durch diesen Angriff verlor der Geschädigte zwei Zähne.
In Lankow warf gegen 22 Uhr eine 64-jährige Tatverdächtige dem 41-jährigen Geschädigten eine Taschenlampe gegen den Kopf. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde. In beiden Fällen wurden Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet.
Kurz nach Mitternacht wurde über den Polizeinotruf eine weitere körperliche Auseinandersetzung zwischen sechs Personen auf dem Grunthalplatz gemeldet. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass fünf unbekannte Personen auf einen 28-jährigen Mann einschlugen. Hier wurde ebenfalls eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Bei dem Opfer wurde während der Sachverhaltsaufnahme eine Schreckschusspistole festgestellt, obwohl diesem der Besitz und das Führen jeglicher Waffen untersagt ist.
Der Geschädigte muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Schließlich kam es gegen 1 Uhr in Lankow im Bereich der dortigen Skaterbahn zu einem Aufeinandertreffen von etwa 20 bis 30 Personen der linken Klientel sowie 9 Personen des rechten Spektrums. Im Rahmen der sich anschließenden körperlichen Auseinandersetzung setzte eine junge Frau aus dem rechten Spektrum Pfefferspray gegen die andere Personengruppe ein.
Nach Schlichtung durch die konsequent einschreitenden Beamten wurden Anzeigen wegen wechselseitig begangener Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
Abschließend warf ein 26-jähriger Tatverdächtiger gegen 02.30 Uhr im Club 77 wiederum eine Bierflasche an den Kopf eines 38-jährigen Geschädigten. Auch dieser muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.