Schwerin – In der Hagenower Straße wurde vor den Häusern 15 bis 31 stadteinwärts die Parkordnung geändert. Ab sofort ist dort nur das halbhohe Parken auf dem Grünstreifen erlaubt. Es wird darum gebeten, auf die genaue Beschilderung vor Ort zu achten. Ab dem 15. August 2016 wird dieser Bereich verstärkt durch den Fachdienst Ordnung kontrolliert und die Nichtbeachtung der beschilderten Parkordnung geahndet.
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